Photovoltaik
Anschluss von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen
Die Anmeldung der Photovoltaikanlage muss bei der GWK schriftlich erfolgen und folgende Informationen erhalten:
- das ausgefüllte Datenblatt der GWK für die Eigenerzeugungsanlage
- die technischen Dokumentationen
Liegen uns diese Unterlagen vollständig vor, wird die Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Anschließend teilen wir schriftlich mit, ob die Anlage in der gewünschten Größe betrieben werden kann.
Vergütungssätze PV-Anlagen
Einspeise-Vergütung (Stand 01. Januar 2011) | |
Gebäudeanlagen | 28,74 ct/kWh |
Gebäudeanlagen | 27,34 ct/kWh |
Gebäudeanlagen | 25,87 ct/kWh |
Gebäudeanlagen | 21,57 ct/kWh |
Freiflächenanlage | 21,11 ct/kWh |
Freiflächenanlage | 22,07 ct/kWh |
Freiflächenanlage | keine Vergütung |
Vergütung Eigenverbrauch | |
Eigenverbrauch | 16,74 ct/kWh |
Eigenverbrauch Gebäudeanlagen ab 30 kWp | 15,34 ct/kWh |
Vergütung Direktverbrauch | |
Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 100 kWp | 16,65 ct/kWh |
Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 500 kWp | keine Vergütung |
Alle Angaben ohne Gewähr
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Verfahren zur Meldung von PV-Anlagen am 8. April 2011 umgestellt.
Zur Meldung steht nur noch das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur https://app.bundesnetzagentur.de/pv-meldeportal/ zur Verfügung.
Nach erfolgreicher Anmeldung der PV-Anlage im Meldeportal der BNA erscheint folgender Text:„Nach Eingang der Daten bei der Bundesnetzagentur erhalten Sie per Post unaufgefordert eine Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Angaben und der Registrierungsnummer als Kennzeichnung für die Datenmeldung.“
Bevor eine Vergütung ausgezahlt wird, benötigen wir künftig die o. g. Registrierungsbestätigung der PV-Anlage.
Tipp: Wie Photovoltaikanlagen versichern
hier lesen
Solare Wärme wird auch für Mehrfamilienhäuser gefördert
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale
Die Wärme der Sonne anzuzapfen nutzt sowohl Mietern als auch Vermietern. Mieter sparen Heizkosten, Vermieter werten ihr Gebäude auf. Die Investition in regenerative Energien wird seit Kurzem wieder staatlich gefördert. Allerdings müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden, sagen die Energieberater der Verbraucherzentrale.
Wer Kollektoren auf dem Dach hat, erhöht die Attraktivität der Immobilie.
Die Nebenkosten, die oft als zweite Miete bezeichnet werden, ermäßigen sich durch eine solare Warmwasserbereitung.
Die energetische Modernisierung des Gebäudes hat auch einen positiven Einfluss auf den Energieausweis.
Dadurch steigt die Chance, bei Bedarf neue Mieter oder einen Käufer zu finden.
Die Verbraucherzentrale bietet Vermietern von kleinen Mehrfamilienhäusern (bis 4 Wohneinheiten) und Wohnungseigentümern eine ausführliche Beratung an. Sie informiert darüber, welche Bedingungen zu erfüllen sind, wenn man eine staatliche Förderung für die Installation einer Kollektoranlage in Anspruch nehmen will.
Für eine persönliche Beratung in einer der 14 Beratungsstellen ist eine Anmeldung erforderlich.
In Kirkel finden die Energieberatungen in den Räumen der Gemeindewerke Kirkel in der Hauptstraße 10b statt. Anmeldung unter 06841 / 98 15 - 12.
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Steuerratgeber für Betreiber einer Fotovoltaikanlage im privaten Haushalt
Herausgeber:
Saarland - Ministerium der Finanzen, Ministerium für Umwelt

