Photovoltaik

Anschluss von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen

Die Anmeldung der Photovoltaikanlage muss bei der GWK schriftlich erfolgen und folgende Informationen erhalten:

  1. das ausgefüllte Datenblatt der GWK für die Eigenerzeugungsanlage
  2. die technischen Dokumentationen

Liegen uns diese Unterlagen vollständig vor, wird die Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Anschließend teilen wir schriftlich mit, ob die Anlage in der gewünschten Größe betrieben werden kann.

Vergütungssätze PV-Anlagen

Einspeise-Vergütung (Stand 01. Januar 2011)

Gebäudeanlagen
bis 30 kWp

28,74 ct/kWh

Gebäudeanlagen
30 kWp bis 100 kWp

27,34 ct/kWh

Gebäudeanlagen
100 kWp bis 1000 kWp

25,87 ct/kWh

Gebäudeanlagen
über 1000 kWp

21,57 ct/kWh

Freiflächenanlage

21,11 ct/kWh

Freiflächenanlage
auf Konversionsflächen

22,07 ct/kWh

Freiflächenanlage
auf Äckern

keine Vergütung

Vergütung Eigenverbrauch

Eigenverbrauch
Gebäudeanlagen bis 30 kWp

16,74 ct/kWh
für Strommengen > 30% Direktverbrauchsanteil,
sonst 12,36 ct/kWh

Eigenverbrauch Gebäudeanlagen ab 30 kWp

15,34 ct/kWh
für Strommengen > 30% Direktverbrauchsanteil,
sonst 10,96 ct/kWh

Vergütung Direktverbrauch

Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 100 kWp

16,65 ct/kWh
für Strommengen > 30% Direktverbrauchsanteil,
sonst 13,87 ct/kWh

Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 500 kWp

keine Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Verfahren zur Meldung von PV-Anlagen am 8. April 2011 umgestellt.

Zur Meldung steht nur noch das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur https://app.bundesnetzagentur.de/pv-meldeportal/ zur Verfügung.  

 

Nach erfolgreicher Anmeldung der PV-Anlage im Meldeportal der BNA erscheint folgender Text:„Nach Eingang der Daten bei der Bundesnetzagentur erhalten Sie per Post unaufgefordert eine Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Angaben und der Registrierungsnummer als Kennzeichnung für die Datenmeldung.“  

 

Bevor eine Vergütung ausgezahlt wird, benötigen wir künftig die o. g. Registrierungsbestätigung der PV-Anlage.

 

Tipp: Wie Photovoltaikanlagen versichern

hier lesen

Solare Wärme wird auch für Mehrfamilienhäuser gefördert

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale

Die Wärme der Sonne anzuzapfen nutzt sowohl Mietern als auch Vermietern. Mieter sparen Heizkosten, Vermieter werten ihr Gebäude auf. Die Investition in regenerative Energien wird seit Kurzem wieder staatlich gefördert. Allerdings müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden, sagen die Energieberater der Verbraucherzentrale.

Wer Kollektoren auf dem Dach hat, erhöht die Attraktivität der Immobilie.

Die Nebenkosten, die oft als zweite Miete bezeichnet werden, ermäßigen sich durch eine solare Warmwasserbereitung.

Die energetische Modernisierung des Gebäudes hat auch einen positiven Einfluss auf den Energieausweis.

Dadurch steigt die Chance, bei Bedarf neue Mieter oder einen Käufer zu finden.

 

Die Verbraucherzentrale bietet Vermietern von kleinen Mehrfamilienhäusern (bis 4 Wohneinheiten) und Wohnungseigentümern eine ausführliche Beratung an. Sie informiert darüber, welche Bedingungen zu erfüllen sind, wenn man eine staatliche Förderung für die Installation einer Kollektoranlage in Anspruch nehmen will.   

 

Für eine persönliche Beratung in einer der 14 Beratungsstellen ist eine Anmeldung erforderlich.

 

In Kirkel finden die Energieberatungen in den Räumen der Gemeindewerke Kirkel in der Hauptstraße 10b statt.  Anmeldung unter 06841 / 98 15 -  12.

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Steuerratgeber für Betreiber einer Fotovoltaikanlage im privaten Haushalt

Herausgeber: 

Saarland - Ministerium der Finanzen, Ministerium für Umwelt