Umsatzsteuer Wasserhausanschlüsse

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 08.10.2008 entschieden, dass das Legen eines Wasserhausanschlusses unter den Begriff „Lieferungen von Wasser“ fällt und demnach mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% zu versteuern ist.

 

Seit der Veröffentlichung dieses Urteils werden von der GWK GmbH alle neuen Wasserhausanschlüsse nur noch mit dem ermäßigten Steuersatz abgerechnet. Sie als treuer Kunde der GWK GmbH haben jedoch in dem Zeitraum ab dem Jahr 2000, wo gemäß Finanzverwaltung erstmalig der volle Steuersatz abzurechnen war, einen Wasserhausanschluss beauftragt.

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass sich die GWK GmbH in der Vergangenheit an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat. Obwohl wir rein rechtlich nicht zu einer Rechnungskorrektur verpflichtet sind, freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir auf freiwilliger Basis gerne bereit sind, auch Ihre Rechnung mit dem ermäßigten Steuersatz abzurechnen.

 

Um Ihnen den Differenzbetrag auszahlen zu können, benötigen wir die Angabe Ihrer Bankverbindung und die Bestätigung, dass Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Bitte senden Sie uns hierfür das Antwortschreiben  zurück. Wir werden schnellstmöglich die Korrektur Ihrer Rechnung vornehmen.

 

Sie sehen, dass sich die Treue zu Ihrem regionalen Strom- und Wasserversorger lohnt. Wir hoffen, dass Sie auch in Zukunft der GWK GmbH die Treue halten.

Bitte senden Sie das unterschriebene Antwortschreiben an die Gemeindewerke Kirkel Gmbh zurück.