Die Funktionsweise einer Wärmepumpe ist mit der eines Kühlschranks zu vergleichen – in umgekehrter Form: Die Wärmepumpe entzieht der Umwelt Wärme und „pumpt“ sie auf ein höheres Energieniveau um sie für Heizung und Warmwasserbereitung nutzbar zu machen.
Als Wärmequellen eignen sich die gespeicherte Sonnenergie in Grundwasser, Außenluft und Erdreich sowie die Prozesswärme aus Abluft, Abwasser und Kühlung, deren Energiegehalt normalerweise ungenutzt bleibt. Das spart langfristig bares Geld und macht Wärmepumpen so gerade für Bauherren und Modernisierer interessant.
Anwendungsbereich unserer Tarife zum Heizen sind ausschließlich Wärmepumpen bzw. NachtSpeicherHeizungen als unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen.
Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen im Allgemeinen sind ortsfeste niederspannungsseitig versorgte elektrische Geräte zur Raumheizung und Warmwasseraufbereitung, deren Energieaufnahme über geeignete Schaltvorrichtungen ausschließlich durch den Netzbetreiber freigegeben oder unterbrochen wird. Diese Unterbrechung erfolgt im Netzgebiet der Gemeindewerke Kirkel täglich von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne dieser Definition sind u.a.: Elektro-Speicherheizungen (Speichergeräte- ,Fußbodenspeicher- , Zentralspeicherheizungen), Elektro-Wärmepumpen, gesteuerte Elektro-Direktheizungen, gesteuerte Elektro-Warmwasserspeicher. Die Belieferung einer unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung
setzt voraus, dass ihr Stromverbrauch getrennt vom übrigen Verbrauch der Kundenanlage i. d. R. über einen separaten Zweitarifzähler gemessen wird. Altanlagen im Sinne
dieses Vertrages sind vor dem 01. April 1999 installierte ortsfeste niederspannungsseitig versorgte elektrische Geräte zur Raumheizung und Warmwasseraufbereitung,
deren Energieaufnahme nicht unterbrochen werden kann und deren Verbrauch mit dem übrigen Verbrauch der Kundenanlage gemeinsam über einen Zweitarifzähler gemessen wird. In diesem Vertrag getroffene Regelungen gelten für „Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen“ und für Altanlagen in gleicher Weise, es sei denn, es ist ausdrücklich anders vermerkt.
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