Ja, jedoch nur noch für bereits laufende Anträge. Die Fördermittel der staatlichen Förderung der KfW sind, Stand 27.10.2021 wegen der enorm hohen Nachfrage jetzt komplett ausgeschöpft. Bitte stellen Sie keinen Antrag mehr. Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Sofern Sie dabei alle Fördervoraussetzungen erfüllt haben, erhalten Sie in den nächsten Tagen seitens der KfW eine Antragsbestätigung – damit ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Sofern Sie schon eine Antragsbestätigung erhalten haben, ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Die KfW zahlt ihn aus, sobald Sie den Einbau der Ladestation entsprechend der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Für die seit 24.11.2020 bis zum Stichtag der Antragstellung 27.10.2021 laufenden Anträge fördert der Bund den Kauf und die Installation von rein privaten Ladestationen für Privathaushalte und Vermieter mit einer Pauschale von 900,-. Das Förderprogramm heißt "Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude, Zuschuss 440". Alle nicht privaten Anwendungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Dies ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft. Unterschreiten die Kosten für Kauf und Installation die Pauschale, gibt es kein Geld. Weitere Bedingungen sind eine Normalladeleistung von 11 kW und eine Stromerzeugung, die zu 100% Ökostrom nutzt. Außerdem muss die Wallbox „intelligent und mit Blick auf die Netzdienlichkeit steuerbar sein“. Die Anträge sind an die staatliche Förderbank KfW zu richten, noch bevor eine Wallbox erworben wird.
Weitere Infos dazu finden Sie hier